Der Ausbildungsvertrag
Die wichtigsten Fragen deiner Ausbildung sind im Ausbildungsvertrag geregelt.
Das schreibt das Berufsbildungsgesetz vor, für das sich Gewerkschaften lange eingesetzt haben - zu deiner Rechtssicherheit. Bevor es mit deiner Ausbildung losgeht, musst du deshalb einen schriftlichen Ausbildungsvertrag mit deinem Betrieb abschließen. Ein Exemplar mit der Unterschrift deines Arbeitgebers solltest du vor Beginn der Ausbildung in den Händen halten. Gesetzlich vorgeschrieben sind darin folgende Punkte enthalten:
- Art und Ziel der Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (z.B. Berufsschule)
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit (mindestens einen, höchstens vier Monate)
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Anzahl deiner Urlaubstage
- Kündigungsbedingungen (Gründe, Fristen)
- Hinweise auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
§§ 10,11 Berufsbildungsgesetz