Arbeitsvertrag
Dein Arbeitsvertrag ist die Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen dir und deinem Arbeitgeber.
Wenn die Personalabteilung dir deinen Vertrag vorlegt, prüfe ihn vor Unterschrift sehr sorgfältig – am besten mit Hilfe der ver.di Jugend, dann bist du vor bösen Überraschungen sicher!
Bist du länger als einen Monat beschäftigt, hast du durch das Nachweisgesetz (kurz NachwG, PDF-Download) Anspruch auf eine Niederschrift der Vertragsbedingungen.
Sollte dir dein_e Chef_in keinen schriftlichen Vertrag zugestehen, kannst du z. B. behaupten, du brauchst ihn als Verdienstnachweis bei der Wohnungssuche.
Wichtig ist jedenfalls: Ohne schriftlichen Vertrag wirst du fast immer den Kürzeren ziehen – z. B. beim Streit um deinen Lohn oder um eine plötzliche Kündigung.
In deinen Arbeitsvertrag gehören grundsätzlich:
- Name und Anschrift aller Vertragspartner_innen
- Arbeitsort
- Beginn der Beschäftigung
- vorgesehene Dauer (bei befristeten Beschäftigungen)
- genaue Beschreibung aller Arbeitsbereiche
- Zusammensetzung und Fälligkeit des Gehalts
- regelmäßige Arbeitszeit
- ggf. Regelungen zu Überstunden
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Anspruch auf Erholungsurlaub und Bildungsurlaub inkl. Dauer, Lohnfortzahlung im Urlaub und Urlaubsgeld
- Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses
- ggf. Regelungen zur Probezeit
- Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen
Bei Unsicherheit, ob dein Arbeitsvertrag in Ordnung ist, sprich so schnell wie möglich mit dem Betriebsrat oder deiner zuständigen Gewerkschaft vor Ort.
Dort bekommst du auch Auskunft über an deinem Arbeitsplatz anwendbare Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Schutzbestimmungen.
Weitere Informationen findest du im Menüpunkt Rechte und Pflichten in der Ausbildung.
Viele dieser Hinweise helfen dir auch als Berufseinsteiger_in, ebenso wie die dort gesammelten Gesetzestexte zu verschiedenen Themengebieten und diverse Tipps als PDF!