FAQ zum Ausbildungsstart
Aller Anfang ist … aufregend! In den ersten Ausbildungstagen überrollt dich eine wahre Informationsflut, dazu lernst du die Kollegenschaft und deinen Arbeitsplatz der nächsten Jahre kennen.
Jetzt die gute Nachricht: Kein Mensch erwartet, dass du dir sofort alles merken kannst. Bleib einfach gelassen, freundlich und mach einen möglichst ausgeschlafenen und ordentlichen Eindruck!
Idealerweise kennst du von Anfang an deine Rechte und Pflichten in der Ausbildung. Zur ersten Orientierung findest du hier unsere Antworten auf die häufigsten Fragen ("frequently asked questions", kurz FAQ) zum Ausbildungsstart.
-
Welche sind die wichtigsten Unterlagen?
Das allerwichtigste Dokument ist dein korrekter und vollständiger Ausbildungsvertrag!
Die Personalabteilung braucht deine Lohnsteuerkarte und deinen Sozialversicherungsausweis. Zusätzlich brauchst du eine Krankenversicherung und ein Girokonto - auch diese Angaben reichst du weiter an deinen Betrieb.
Falls du noch keine 18 Jahre alt bist, benötigst du außerdem eine ärztliche Bescheinigung (Stichwort ärztliche Erstuntersuchung).
Weitere Infos zu diesen Unterlagen findest du z. B. in unserem Stichwortverzeichnis Ausbildung von A bis Z
-
Was bedeutet die Probezeit?
Grundsätzlich dient die Probezeit zum gegenseitigen Kennenlernen und dauert mindestens vier Wochen bis maximal vier Monate.
Während der Probezeit können sowohl du als auch dein Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis beenden. Die Kündigung muss auch hier schriftlich erfolgen.
Weitere Infos zur Probezeit findest du z. B. in unserem Stichwortverzeichnis Ausbildung von A bis Z
-
Darf ich bestimmte Aufgaben ablehnen?
Du schleppst täglich die neuen Lieferungen ins Lager, bist lediglich für Kopierarbeiten zuständig oder bedienst in erster Linie die Kaffeemaschine? Lass dir auf Dauer keine Arbeiten aufbrummen, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben!
Dr. Azubi rät: Wenn du Zweifel an deinen Ausbildungsinhalten hast, informiere dich genau und wehre dich unbedingt, bevor du womöglich dein Ausbildungsziel verfehlst!
Weitere Infos zur ausbildungsgerechten Beschäftigung findest du im Menü zu deinen Rechten und Pflichten in der Ausbildung.
-
Muss ich Überstunden akzeptieren?
Grundsätzlich sind für Auszubildende keine Überstunden vorgesehen - die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit sollte ausreichen, um einen Beruf zu erlernen! Auszubildende müssen also nur freiwillige Überstunden leisten.
Weitere Infos zu Arbeitszeiten und Überstunden findest du im Menü zu deinen Rechten und Pflichten in der Ausbildung.
-
Wann darf ich Urlaub nehmen?
Dein vollständiger Urlaubsanspruch ist im Ausbildungsvertrag geregelt. Den Jahresurlaub darfst du im laufenden Kalenderjahr nehmen und du hast Anspruch auf mindestens zwei Wochen Urlaub am Stück.
Dr. Azubi rät: Bei einem Urlaubsantrag hat dein_e Ausbilder_in einen Monat Zeit für eine Antwort. Stell also deinen Urlaubsantrag schriftlich und vor allem frühzeitig!
Weitere Infos zum Urlaub findest du im Menü zu deinen Rechten und Pflichten in der Ausbildung.
-
Wie viel Ausbildungsvergütung steht mir zu?
Die Ausbildungsvergütung ist häufig durch den Tarifvertrag festgelegt. Ohne einen solchen Vertrag muss die Vergütung „angemessen“ sein (siehe dazu §17 Berufsbildungsgesetz (kurz BBiG, PDF-Download).
Eine "angemessene" Berechnung basiert auf der üblichen tariflichen Vergütung, von der du in einer dualen Ausbildung mindestens 80 Prozent erhältst bzw. in einer überbetrieblichen Ausbildung mindestens 55 Prozent.
Weitere Infos zur Ausbildungsvergütung findest du im Menü zu deinen Finanzen rund um die Ausbildung.
-
Welche finanziellen Hilfen gibt es?
Wenn dein Geld nicht reicht, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe (kurz BAB) bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Falls du noch keine 25 Jahre alt bist, bekommen deine Eltern außerdem weiterhin Kindergeld für dich solange du in der Ausbildung bist. Wohnst du nicht mehr bei ihnen, kannst du dir das Kindergeld von deinen Eltern auszahlen lassen!
Weitere Infos zu finanzieller Unterstützung rund um die Ausbildung findest du unter Finanzen.
-
Was tun bei einer Abmahnung?
Eine Abmahnung bedeutet, dass dein_e Ausbilder_in mit deiner Leistung oder deinem Verhalten unzufrieden ist. Ob und wann es im Anschluss tatsächlich zur Kündigung kommt, ist nicht exakt geregelt – als Faustregel gelten mindestens zwei Abmahnungen im Voraus.
Dr. Azubi rät: Eine Abmahnung solltest du inhaltlich genau prüfen und am besten deinen Betriebsrat oder deine Gewerkschaft dazu kontaktieren. Bei unberechtigter Abmahnung kannst und solltest du mit einer schriftlichen Gegendarstellung reagieren!
Weitere Infos zur Abmahnung findest du z. B. in unserem Stichwortverzeichnis Ausbildung von A bis Z.
-
Was tun bei einer Kündigung?
Fristlos kannst du nur in der Probezeit (siehe Abschnitt oben) gekündigt werden oder wenn du wirklich einigen Mist gebaut. Zum Beispiel viele unentschuldigte Fehltage gesammelt hast. Hier findest du alles zur Rechtslage, wie du dich ggf. wehren kannst und wann eine Kündigung wirklich gilt.
Dr. Azubi rät: Achtung, wenn dir dein_e Ausbilder_in einen Aufhebungsvertrag vorlegt: Lass dich vor deiner Unterschrift unbedingt dazu beraten!
Weitere Infos zur Kündigung findest du im Menü zu deinen Rechten und Pflichten in der Ausbildung.
-
Was tun bei Mobbing?
Wenn du in deiner Ausbildung gemobbt wirst oder ein/e Kollege/-in davon betroffen ist, hol sofort Unterstützung – zum Beispiel beim Betriebsrat oder deiner Interessenvertretung! Zusätzlich solltest du alle Vorfälle in einem Tagebuch genau dokumentieren.
Weitere Infos über Mobbing findest du im Menü zu Problemlösungen in der Ausbildung.
-
Kann ich den Ausbildungsplatz wechseln?
Nach §22 Berufsbildungsgesetz (kurz BBiG, PDF-Download) kannst du mit deinem Betrieb einen Aufhebungsvertrag aushandeln, um deinen Ausbildungsplatz zu wechseln oder deine Ausbildung vollständig abzubrechen. Sollte dein Betrieb nicht einverstanden sein, brauchst du allerdings einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.
Dr. Azubi rät: Kündige erst, nachdem du einen neuen Betrieb gefunden hast, der dich übernimmt!
Weitere Infos zum Ausbildungsplatzwechsel findest du im Menü zu deinen Rechten und Pflichten in der Ausbildung.
-
Kann ich die Ausbildung verkürzen?
Prinzipiell kannst du bei guten Leistungen deine Ausbildung verkürzen. Allerdings gelten bestimmte Mindestausbildungszeiten (kurz MAZ), die nicht unterschritten werden sollten.
Weitere Infos zur Verkürzung der Ausbildung findest du im Menü zu deinen Rechten und Pflichten als Auszubildende/r.