Ausbildungsprüfungen
Auf dem Weg zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss erwarten dich die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung. Gelegentlich wird die Zwischenprüfung mit dem ersten Teil der Abschlussprüfung ersetzt, in diesem Fall wird die Note der Zwischenprüfung in deine Abschlussnote eingerechnet. Dann handelt es sich um eine gestreckte Abschlussprüfung.
Die Prüfungen sind in den meisten Bundesländern zentral organisiert. Zur Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Abschlüssen werden sie gleichzeitig und mit einheitlichen Prüfungsinhalten abgenommen, üblicherweise durch die Industrie- und Handelskammern oder die Prüfungsausschüsse der Handwerkskammern.
Solltest du an einem der Prüfungstage krank sein, benötigst du unbedingt ein ärztliches Attest.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet etwa nach der Hälfte deiner Ausbildungszeit statt, ist Voraussetzung für die Abschlussprüfung und testet in erster Linie deinen bisherigen Lernfortschritt. Schriftlich oder mündlich werden dazu Inhalte aus deiner praktischen und theoretischen Ausbildung abgefragt. Mit einem sehr guten Ergebnis kannst du möglicherweise deine Ausbildungszeit verkürzen, frag dazu am besten deine Ausbildungsfachkraft.
Sofern sie nicht in deine Abschlussnote eingerechnet wird, musst du die Zwischenprüfung allerdings gar nicht bestehen. Ein schlechtes Ergebnis weist trotzdem darauf hin, dass die bisherigen Ausbildungsziele noch nicht erreicht wurden. Auch so einen Fall besprichst du am besten mit deiner Ausbildungsfachkraft oder mit deiner Interessenvertretung. Zusätzlich gibt es von der Bundesagentur für Arbeit verschiedene ausbildungsbegleitende Hilfen z. B. Nachhilfe oder Unterstützung bei individuellen Problemlagen. Wenn du schlecht abgeschnitten hast, weil dir die Inhalte deiner Ausbildung nicht ordentlich vermittelt werden, dann melde dich bei deiner Gewerkschaft!
Abschlussprüfung
Deine Abschlussprüfung markiert das Ende deiner Ausbildungszeit. Ein zentraler Prüfungsausschuss korrigiert die Prüfung und wenn alles gut läuft, bekommst du schließlich von deinem Ausbildungsbetrieb, der zuständigen Stelle und von deiner Berufsschule jeweils ein Abschlusszeugnis. Im Erfolgsfall endet dann deine Berufsausbildung mit Bekanntgabe der bestandenen Abschlussprüfung.
Zur Zulassung musst du deinen Teilnahmenachweis zur Zwischenprüfung und dein vollständiges Berichtsheft vorlegen. Insgesamt kannst du drei Mal zur Prüfung antreten. Zur Wiederholungsprüfung musst du dich innerhalb von zwei Jahren anmelden (gerechnet ab dem Tag , an dem die nicht bestandenen Prüfung beendet wurde). Bei Wiederholung werden glücklicherweise nur noch die nicht bestandenen Fächer abgefragt.
Im Berufsbildungsgesetz ist festgelegt, was passiert, wenn du deine Abschlussprüfung nicht bestehst: Das Berufsausbildungsverhältnis verlängert sich auf deinen Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. Das bedeutet, dass du in dieser Zeit auch weiterhin zur Berufsschule gehen musst.
Bei einer bestandenen Prüfung stellt sich natürlich die Frage, wie es dann weitergeht. Eine gesetzliche Sicherheit, dass du in deinem Ausbildungsbetrieb auch nach deinem Abschluss weiterarbeiten darfst, gibt es leider nicht. In vielen Tarifverträgen hat die ver.di Jugend jedoch Übernahmeregelungen erkämpft! Schau also mal in deinem Tarifvertrag nach oder frag bei deiner ver.di Jugend vor Ort, wie es in deinem Fall aussieht!