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Beim Weihnachtsgeld schlagen Weihnachtsmänner Purzelbäume.

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Das Jahr neigt sich dem Ende zu, einige Geschenke für Verwandte, Freundinnen und Freunde sind schon besorgt, andere müssen noch gekauft werden. Das Weihnachtsgeld ist da bei vielen fest eingeplant.

Aber gibt es eigentlich Anspruch auf Weihnachtsgeld? Darf mir mein Arbeitgeber einfach so das Weihnachtsgeld streichen oder kürzen und welche Auswirkungen haben andere Bestimmungen wie z. B. der gesetzliche Mindestlohn auf mein Weihnachtsgeld?

Wann habe ich Anspruch?
Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Es gibt also leider keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Daher gehen viele Auszubildende beim Weihnachtsgeld leer aus oder sind vom Wohlwollen ihres Ausbildungsbetriebs abhängig.

Anders sieht es aus, wenn ein Tarifvertrag gilt: Darin kann das Weihnachtsgeld geregelt sein.

Tarifvertrag als Garant für Weihnachtsgeld
Die Chancen auf Weihnachtsgeld sind zwischen den Beschäftigtengruppen sehr ungleich verteilt.

Den größten Unterschied macht es, ob ein Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht: In Betrieben, in denen die Gewerkschaften einen Tarifvertrag ausgehandelt haben, erhalten 77 Prozent aller Beschäftigten Weihnachtsgeld. Dagegen sind es nur 42 Prozent in Betrieben ohne Tarifvertrag.

Erfreulich: Dort, wo in diesem Jahr Tarifabschlüsse Lohnerhöhungen gebracht haben, sind auch die tariflichen Weihnachtsgelder entsprechend gestiegen.

Keine Kürzung mit Tarifvertrag
Das in Tarifverträgen festgeschriebene Weihnachtsgeld darf nicht vom Arbeitgeber gekürzt werden. Wenn tarifgebundenen Auszubildenden oder Beschäftigten weniger bezahlt wird als tarifvertraglich vorgeschrieben, verstößt das gegen den Tarifvertrag. Auszubildende oder Beschäftigte sollten sich dann vom Betriebs- bzw. Personalrat oder von ver.di beraten lassen.

Auch ein gekündigter Tarifvertrag zum Weihnachtsgeld entbindet nicht von der Zahlung, solange er nachwirkt. Wird kein oder weniger Weihnachtsgeld als in den Jahren zuvor gezahlt, sollte das gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich eingefordert und ggf. auch vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden.

Mitglieder sind klar im Vorteil
Gewerkschaftsmitglieder erhalten mit 76 Prozent deutlich öfter Weihnachtsgeld als Nichtmitglieder (Zahlen von 2019). Und nur ver.di-Mitglieder haben Anspruch auf Weihnachtsgeld nach einem Tarifvertrag! Du bist noch kein Gewerkschaftsmitglied? Dann werde jetzt hier noch schnell Mitglied, um dir alle Vorteile zu sichern.

Wie viele bekommen überhaupt Weihnachtsgeld?
Mit 55 Prozent erhalten etwas mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland diese Jahressonderzahlung. Das ist das Ergebnis einer Online-Erhebung von 2019 mit mehr als 90.000 Beschäftigten des Internetportals Lohnspiegel.de, das vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Fakt ist: Nur mit starken Gewerkschaften gibt es auch gutes Weihnachtsgeld!

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