Jugendarbeitsschutz
Ein aktiver Arbeitsschutz beugt Erkrankungen vor und unterstützt die Gesundheit der Beschäftigten. Das gilt besonders für Jugendliche! Das Jugendarbeitsschutzgesetz schafft die Grundlage, um junge Menschen vor Überforderung, Überbeanspruchung und anderen Gefahren an ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu schützen.
Wer wird geschützt?
Das Gesetz schützt Menschen unter 18 Jahren. Dabei ist es egal, ob du eine Ausbildung machst oder festangestellt beschäftigt bist. Es wird außerdem ein Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen gemacht. Alle unter 15 gelten vor dem Gesetz als Kind, Jugendliche sind zwischen 15 und 18 Jahre alt. Allerdings gelten für Jugendliche, die vollzeitschulpflichtig sind, die gleichen Bestimmungen wie für Kinder.
Was sind für Jugendliche die wichtigsten Punkte des Jugendarbeitsschutzes?
Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt die 40-Stunden-Woche als Obergrenze bei der Wochenarbeitszeit. Auch der Arbeitstag darf nicht länger als acht Stunden dauern. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wer zum Beispiel am Freitag früher ins Wochenende gehen möchte, der darf von Montag bis Donnerstag jeweils bis zu 8,5 Stunden arbeiten.
Jugendliche Auszubildende haben grundsätzlich eine Fünf-Tage-Woche. Der Samstag sowie Sonn- und Feiertage sind in der Regel frei. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, die die Arbeitsrhythmen bestimmter Branchen und Arbeitsplätze berücksichtigen. Das betrifft zum Beispiel Krankenhäuser, Altersheime und das Verkehrswesen.
Du darfst nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr arbeiten. Allerdings gibt es auch hier wieder Ausnahmen, wenn die Arbeitsbedingungen in einzelnen Berufen andere Arbeitszeiten erfordern. So dürfen Jugendliche ab 16 Jahren in Schichtbetrieben bis 23 Uhr beschäftigt werden. Diese Ausnahmen gelten allerdings nicht für den Abend vor einem Berufsschultag, wenn der vor 9 Uhr beginnt.
Generell müssen zwischen deinem Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn mindestens zwölf freie Stunden liegen.
Deine erste Erholungspause darfst du spätestens nach viereinhalb Stunden Arbeitszeit nehmen. Jede Pause muss mindestens 15 Minuten dauern. In dieser Zeit darfst du machen, was du willst – so etwas wie Bereitschaftsdienst ist in deiner Pause also unzulässig!
Die insgesamt erlaubte Pausenzeit pro Arbeitstag richtet sich nach deiner Arbeitszeit. So steht dir eine 30-Minuten-Pause zu, wenn du viereinhalb bis sechs Stunden arbeitest. Wenn du über sechs Stunden arbeitest, hast du Anspruch auf eine 60-minütige Pause.
Jugendliche dürfen natürlich auch Urlaub nehmen, der Umfang ist gestaffelt: 15-Jährige haben einen Anspruch auf 30 Werktage, 16-Jährige auf 27 Werktage und 17-Jährige auf 25 Werktage. Dabei wird für die Berechnung des Urlaubs von einer Woche mit sechs Werktagen ausgegangen (einschließlich Samstag). Daraus ergibt sich z. B. für 15-Jährige mit einer Arbeitswoche von fünf Tagen ein Urlaubsanspruch von 25 Arbeitstagen.