Urlaub
Wir alle brauchen mal ne Pause und natürlich haben auch Auszubildende einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bezahlten Urlaub haben übrigens die Gewerkschaften erkämpft!
Krank im Urlaub
Wenn du mitten im Urlaub krank wirst, gib am besten sofort eine Krankmeldung an deine Ausbildungsstätte weiter und besorge dir dazu ein ärztliches Attest – notfalls auch im Ausland! Von den bereits genommenen Urlaubstagen werden dann deine Krankheitstage wieder abgezogen.
Pflichturlaub
Macht ein Unternehmen Betriebsferien, müssen auch alle Beschäftigten Urlaub nehmen. Dieser sogenannte „Pflichturlaub“ kann wegen dringender betrieblicher Erfordernisse festgelegt werden, zum Beispiel aus saisonalen Gründen, aufgrund drohender Produktionsausfälle oder wegen des Betriebsurlaubs von Zulieferbetrieben. Eine feste Grenze, welcher Anteil des Jahresurlaubs der Beschäftigten verplant werden darf, gibt es nicht. Die aktuelle Rechtsprechung sagt jedoch, dass noch ein wesentlicher Teil des Jahresurlaubs (z. B. zwei Wochen) für die Beschäftigten frei verfügbar bleiben soll.
"Wie jetzt, der Betrieb bestimmt meinen Urlaub?!" Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Grundsätzlich dient der Urlaub zur Erholung oder auch zur Bildung und nicht zum Ausgleich von wirtschaftlichen Risiken der Arbeitgeberseite. Den Zeitraum deines Urlaubs kann deine Ausbildungsstätte nicht einseitig bestimmen, z. B. wegen einer kurzzeitigen Auftragsflaute.
Will die Ausbildungsstätte Betriebsferien für alle zur gleichen Zeit ansetzen, hat auf jeden Fall der Betriebs- bzw. Personalrat ein Mitspracherecht. Sind allgemeine Betriebsferien gut begründet und mit dem Betriebs- bzw. Personalrat abgestimmt, dann ist Pflichturlaub für alle Beschäftigten zulässig.
Sonderurlaub
Unter bestimmten Bedingungen bekommst du laut Arbeitsrecht Sonderurlaub, dazu zählen:
- Tod von nahen Angehörigen
- Geburt deines Kindes
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staatsbürgerliche Pflichten (z. B. ein Gerichtstermin)
Gilt für dich ein Tarifvertrag, werden in der Regel noch mehr Gründe ausgehandelt, zum Beispiel:
- ein Umzug
- Krankheit deines Kindes, während der du es pflegen musst
- dein Firmenjubiläum
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Sonderurlaub für dein Engagement in deiner Gewerkschaft
Urlaubsanspruch
Die genaue Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach deinem Alter und ist in deinem Ausbildungsvertrag angegeben – entweder in Werktagen oder in Arbeitstagen. Eine Regelung nach Werktagen bedeutet für dich: sechs Urlaubstage pro Woche, nämlich Montag bis Samstag. Wenn der Urlaubsanspruch in Arbeitstagen angegeben wird, gilt die Anzahl der Tage, die du regelmäßig im Ausbildungsbetrieb bist – in der Regel sind das fünf Tage pro Woche.
Bis zum 18. Lebensjahr
Bevor du 18 wirst, gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das Gesetz unterscheidet nach deinem Alter, bist du also zu Beginn des Kalenderjahres:
- jünger als 16 Jahre, gibt es mindestens 30 Werktage Urlaub.
- jünger als 17 Jahre, gibt es mindestens 27 Werktage Urlaub.
- jünger als 18 Jahre gibt es mindestens 25 Werktage Urlaub.
Der Urlaubsanspruch ist also als Mindestmaß und in Werktagen angegeben, was für dich heißt: sechs Urlaubstage pro Woche – auch wenn du eigentlich eine Fünf-Tage-Woche hast.
Sind in deinem Ausbildungsvertrag die endgültigen Urlaubstage trotzdem in Arbeitstagen festgehalten, wird das Ganze also folgendermaßen umgerechnet:
- 30 Werktage Urlaub bedeuten 25 freie Arbeitstage.
- 27 Werktage Urlaub bedeuten 23 freie Arbeitstage.
- 25 Werktage Urlaub bedeuten 21 freie Arbeitstage.
Ab dem 18. Lebensjahr
Sobald du volljährig bist, gilt für dich das Bundesurlaubsgesetz. Du zählst dann zu den normalen Angestellten und bekommst 24 Werktage – also mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Der bezahlte Erholungsurlaub wurde von den Gewerkschaften erkämpft, in den meisten Tarifverträgen, die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern aushandeln, sind bessere Regelungen als die gesetzlichen Mindestregelungen vereinbart. Gewerkschaftsmitgliedschaft lohnt sich!
Urlaubsantrag
Für deinen Erholungsurlaub musst du einen Antrag stellen, den deine Ausbildungsstätte nur aus betrieblichen Gründen (z. B. feststehender Betriebsurlaub) oder aus wichtigen sozialen Gründen (z. B. Vorrang von Beschäftigten mit Kindern) ablehnen darf.
Bildungsurlaub
Einige Bundesländer haben eigene Regelungen für den sogenannten Bildungsurlaub. Ein Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt) bedeutet eine von deinem Betrieb bzw. deiner Dienststelle bezahlte Freistellung für deine eigene Bildung. Darauf hast du in fast allen Bundesländern sogar einen gesetzlichen Anspruch. Dabei muss der Inhalt deines Bildungsurlaubs keinen direkten Bezug zu deiner Arbeit haben. Der Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub gewährt.
Spannende Seminare für deinen Bildungsurlaub findest du auf der Homepage unserer ver.di Jugendbildungszentrale!
Deine Teilnahme an einem anerkannten Bildungsurlaub musst du üblicherweise als "Mitteilung an den Arbeitgeber" und je nach Bundesland acht, sechs oder vier Wochen vor Seminarbeginn beantragen. Deine Personalabteilung darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (z. B. Hochsaison oder Unterbesetzung durch krankheitsbedingte Ausfälle).
In diesem Fall kannst du in der Regel den Bildungsurlaub übertragen und erhöhst dadurch deinen Gesamtanspruch im nächsten Jahr.
Problemlösung / Bewilligung
Auf jede Art von Urlaubsantrag musst du nach spätestens einem Monat eine Antwort bekommen oder darfst ansonsten deinen Urlaub wie geplant starten – theoretisch zumindest, praktisch fragst du aber lieber noch einmal nach. Nachdem du einmal deinen Urlaub bewilligt bekommen hast, kannst du ihn nicht mehr kurzfristig zurückziehen. Gleiches gilt natürlich auch für deinen Ausbildungsbetrieb!
Bei Problemen mit deinem Urlaubsanspruch sprich mit deiner JAV, deinem Betrieb- bzw. Personalrat oder deiner ver.di Jugend vor Ort!
Zeitpunkt
Deinen Urlaubsantrag darfst du erst nach Ablauf der Wartezeit einreichen, d. h. ab dem siebten Ausbildungsmonat. Achte außerdem darauf, dass du deinen Urlaubsanspruch möglichst im laufenden Jahr nimmst! Du kannst ihn nur mit wichtigem Grund (z. B. Krankheit) auf das folgende Jahr übertragen, sonst verfällt dein Resturlaub zum 31. März des Folgejahres. Mindestens zwei Wochen des Jahresurlaubs musst du während deiner Berufsschulferien nehmen, nur in Ausnahmefällen darf er auch in die Berufsschulzeit fallen.