Zeugnisse in der Ausbildung
Ob du deine Abschlussprüfung bestanden hast, eine Bewerbungsrunde vor deinem Ausbildungsende starten möchtest oder dich womöglich für einen Ausbildungsabbruch entschieden hast: Ein Zeugnis steht dir in jedem Fall zu!
Lies dir dein Ausbildungszeugnis immer sehr aufmerksam durch. Deine Interessenvertretung unterstützt dich gerne dabei oder prüft für dich, ob dein Zeugnis korrekt und vollständig ist.
Zwischenzeugnis
Es existieren zwar keine konkreten Gesetzestexte, aber verschiedene arbeitsrechtliche Handbücher, die deinen Zugang zu einem Zwischenzeugnis regeln. Danach steht dir ein Zwischenzeugnis zu, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet, wechselt oder du dich aus anderen Gründen schon vor Ausbildungsende bewerben möchtest.
Von deiner Ausbildungsstätte kannst du dafür ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern, das am Ausbildungsende in ein Abschlusszeugnis umgewandelt wird.
Je nach Ausbildungsberuf gibt es möglicherweise einen bindenden Tarifvertrag mit einer Regelung zu deinen Zeugnisansprüchen, frag dazu einfach bei deiner ver.di Jugend vor Ort nach.
Abschlusszeugnis
Nach bestandener Abschlussprüfung und allerspätestens am letzten Tag deiner Ausbildung bekommst du dein Ausbildungs- bzw. Abschlusszeugnis.
Es dokumentiert deine erlernten Fähigkeiten, bewertet deine Leistungen und ist somit wesentlich für deinen weiteren Berufsweg. Lass dich also nicht mit einem Dreizeiler abspeisen und überprüfe dein Ausbildungszeugnis genau – es sollte so ausführlich wie möglich sein.
Zeugnisinhalte
Ins Abschlusszeugnis gehören Art, Dauer und Ziel deiner Berufsausbildung. Erlaubt ist außerdem ein Hinweis, falls du selbst die Kündigung eingereicht hast oder deine Ausbildung wegen Betriebsaufgabe endet.
Bei deiner Ausbildungsfachkraft kannst du zusätzliche Angaben über deine Führung, Leistungen und über besondere fachliche Fähigkeiten anfordern. Achte hier auf die genaue Wortwahl, das Zeugnis sollte möglichst wohlwollend und gleichzeitig wahrheitsgemäß formuliert sein. Lass dein Zeugnis im Zweifel von deiner ver.di Jugend vor Ort gegenlesen.
Unzulässige Angaben
Sämtliche Angaben zu Krankheitsausfällen, Schwerbehinderteneigenschaften, zu deinem Privatleben oder zu Straftaten, die nicht unmittelbar mit deiner Ausbildung in Verbindung stehen, haben nichts im Zeugnis verloren! Ohne deine Zustimmung darf auch kein Grund für das (vorzeitige) Ausbildungsende angegeben werden. Falls etwas im Zeugnis nicht passen sollte, sprich am besten direkt mit deiner ver.di Jugend vor Ort – denn die Fachleute dort wissen ganz genau, was ins Zeugnis gehört und was nicht!