Hilfe bei Problemen
Ob in der Schule, Ausbildung oder im Beruf – wir alle stehen hin und wieder vor einer großen Herausforderung. Vielleicht geht es dir aktuell auch so. Die nächste Hürde hältst du für unüberwindlich oder du bist in so große Schwierigkeiten geraten, dass dein Betrieb für dich zu einem Ort des Schreckens geworden ist. Irgendwie weißt du nicht mehr so recht, wie du deine Ausbildung erfolgreich abschließen sollst?!
Immerhin eine gute Nachricht: Du suchst offenbar nach hilfreichen Infos und bist damit auf dem richtigen Weg! Von uns bekommst du hier schon mal ein Erste-Hilfe-Paket. Unser erster und wichtigster Tipp: Vertraue den Profis in deiner Interessenvertretung, sie stehen zu jedem Zeitpunkt an deiner Seite und kennen sicher den richtigen Ausgang aus deinem Chaos! Für viele „Problemzonen“ einer Ausbildung reichen die bestehenden Gesetze – um dich zum Beispiel vor der Willkür deiner Vorgesetzten, vor einer Kündigung oder vor üblen Bedingungen im Betrieb zu schützen.
In den folgenden Abschnitten erörtern wir einige häufige Probleme und stellen dir praxiserprobte Lösungsvorschläge vor. Nur Mut, es geht wieder aufwärts!
Ausbildende Vorgesetzte
Deine Vorgesetzten üben ständig Druck aus und drohen dir beim kleinsten Fehler mit Kündigung? Deine Ausbildungsvergütung kommt niemals pünktlich? Du bekommst kurz vor Arbeitsschluss regelmäßig Überstunden aufgebrummt?
Vorgesetze sind auch nur Menschen – das entschuldigt allerdings keinen schlechten Umgang mit ihren Angestellten! Bei Problemen dieser Art hat du grundsätzlich zwei Möglichkeiten: entweder ein direktes Gespräch mit der betreffenden Person oder einen fließenden Ausbildungsplatzwechsel. Hol dir Unterstützung bei deiner Interessenvertretung, wenn du die Situation nicht allein meistern willst!
Deutlich werden und diplomatisch bleiben
Kritik an Vorgesetzten zu üben, kostet viel Überwindung und ist ein wirklich mutiger Schritt. Wenn du dich dazu entscheidest, solltest du im Gespräch sehr konkret Stellung beziehen.
Überlege dir vorab einige Situationen, die dich besonders getroffen haben. Beim Treffen kannst du dadurch klar verdeutlichen, warum genau du mit dem Verhalten gegenüber dir oder anderen nicht einverstanden bist. So verschaffst du dir Respekt!
Achte darauf, nicht zu emotional zu werden, argumentiere sachlich und selbstkritisch. Schildere die Situation immer aus eigener Sicht und beginne dazu deine Sätze mit „ich“ – das bedeutet zum Beispiel:
„Ich fühle mich ständig von Ihnen kritisiert und empfinde das oft als ungerechtfertigt!“ anstelle von „Sie kritisieren mich ständig!“
Das Gespräch solltest du bei großen Spannungen besser nicht allein führen. Nimm eine Vertrauensperson mit und protokolliere genau, was gesagt und beschlossen wurde.
Schlechte Noten
Manchmal ist gar nicht der Betrieb das Problem, sondern die Berufsschule. Bei schlechten Noten, Prüfungsangst oder Lernschwächen kann der Abschluss gefährdet sein.
All das bekommst du aber in den Griff – denn gegen Motivationsschwierigkeiten oder Lernblockaden gibt es ein paar simple Tricks:
- Keine Prüfung fällt mit der Tür ins Haus – Sobald du einen Termin hast, solltest du schnellstens mit deiner Planung beginnen! Den kompletten Lernstoff kannst du dir kaum in ein oder zwei Nachtschichten ins Hirn pressen!
- Mach dir einen möglichst detaillierten Lernplan, so dass du Tag für Tag ein realistisches Lernpensum vor dir hast und ohne schlechtes Gewissen deine Freizeit genießen kannst.
- Organisiere eine Lerngruppe mit ein paar Leuten aus deiner Klasse! Oft bringt der Austausch mit anderen Licht ins Dunkel und bei der Gelegenheit könnt ihr euch gleich gegenseitig abfragen.
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Versuch, die Inhalte wirklich zu verstehen und sie nicht einfach nur auswendig zu lernen.
Gemeinsam stark
Hol dir Unterstützung von Vertrauenspersonen – das gilt vor allem bei Prüfungsangst oder Lernproblemen! Eltern, Lehrkräfte, Leute aus deinem Betrieb oder deine Interessenvertretung können dir zuhören und helfen. Manchmal reicht schon etwas Nachhilfeunterricht in einem bestimmten Fach.
Wenn dein Ausbildungsabschluss ernsthaft in Gefahr ist – aus welchem Grund auch immer – bekommst du mit ausbildungsbegleitenden Hilfen der Bundesagentur für Arbeit personelle und finanzielle Verstärkung.
Diese Förderung kannst du zu jedem Zeitpunkt deiner Ausbildung in Anspruch nehmen – bei Bedarf auch mit einer zusätzlichen sozialpädagogischen Betreuung.
Mobbing
Vorgesetzte drücken dir ständig blöde Sprüche? Jemand aus deinem Team verbreitet Lügengeschichten über dich? Du musst immer die besonders miesen Jobs erledigen? Oder bekommst du unerwünschte sexuelle Angebote?
All das zählt zu systematischem Mobbing – und kommt leider viel zu häufig vor. Die Zahl der Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz gemobbt werden, steigt von Jahr zu Jahr.
Schnell handeln
Wenn du in deiner Ausbildung in solche Situationen gerätst, hol dir sofort Unterstützung – zum Beispiel beim Betriebsrat oder deiner Interessenvertretung! Zusätzlich solltest du alle Vorfälle in einem Tagebuch genau dokumentieren.
Untersuchungen haben gezeigt, dass Mobbing umso leichter gestoppt werden kann, je früher man der Sache entgegentritt. In erster Linie tust du dir damit selbst einen Gefallen, denn Mobbing macht krank! Viele gemobbte Menschen leiden an Magen- und Darmbeschwerden, Herzschmerzen, Bluthochdruck oder gar chronischen Krankheiten.
Gesetzliche Regelung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales definiert Mobbing als „schikanöses, tyrannisierendes oder ausgrenzendes Verhalten“ des Arbeitgebers gegenüber Weisungsbefugten oder ein solches Verhalten von Beschäftigten untereinander. Die Gesetzgebung hat Mobbing dagegen noch nicht eindeutig fixiert.
Allerdings muss die Arbeitgeberseite aufgrund ihrer Fürsorgepflicht und § 75 Abs. 2 BetrVG alle ihre Beschäftigten vor Mobbing schützen. Um Mobbing zu unterbinden, muss die Arbeitgeberseite die zur Verfügung stehenden arbeitsrechtlichen Mittel einsetzen. Das können sein: eine Ermahnung, eine Abmahnung, die Versetzung oder auch die Kündigung gegenüber den mobbenden Beschäftigten.
Eine rechtliche Handhabung bietet sich, wenn es um Benachteiligung oder Belästigung geht im Zusammenhang mit ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität von Betroffenen.
Dann greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz AGG), mit dem Diskriminierungsopfer ihre Rechte besser durchsetzen können.
Diskriminierung
Für den beruflichen Alltag sollten deine persönlichen Eigenschaften wie sexuelle Orientierung, Geschlecht, Alter, Herkunft oder Behinderung keine Nachteile bedeuten. Die Realität sieht leider anders aus: Wer nicht mit dem Mainstream schwimmt oder vermeintlichen Normen entspricht, stößt oft auf Widerstand und wird mehr oder weniger subtil benachteiligt.
So ergeht es beispielsweise einer Elektrotechnikerin, sobald es blöde Sprüche hagelt, weil sie als Frau in diesem männerdominierten Beruf angeblich nichts suchen hat. Genauso entmutigt fühlt sich ein junger Mensch, der auf seiner ersten Bewerbungsrunde wegen seines Migrationshintergrunds eine Absage nach der anderen bekommt. Auch die neue Kollegin bekommt einen Dämpfer, weil sie ihre Gebete nicht am Ausbildungsplatz ausführen darf. Oder weil sie von ihrem Kinderwunsch erzählt hat und nun nicht mehr übernommen wird.
Solche und ähnliche Vorfälle sind diskriminierend und damit unzulässig. Doch es gibt gesetzliche Mittel und Wege, um sich dagegen zu wehren! Weitere Infos und Unterstützung findest du auf unserer Seite Aktiv gegen Diskriminierung.
Das Gesetz auf deiner Seite
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist dein Schutz gegen Diskriminierung am Ausbildungs- und Arbeitsplatz! Davon abgesehen ist die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierung sogar ein Menschenrecht, das in Deutschland bereits durch Artikel 3 im Grundgesetz abgesichert ist.
Diese Richtlinien verbieten jede Art der Benachteiligung aufgrund ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder Geschlecht. Und sie verpflichten beispielsweise deinen Ausbildungsbetrieb, vorbeugende und akute Gegenmaßnahmen zu treffen, den Schutz aller Beschäftigten zu gewährleisten und selbst als gutes Vorbild zu dienen.
Hilfe bei Diskriminierung
Vor allem in kleineren Firmen ohne Betriebsrat kann es schwer sein, eine Vertrauensperson in unmittelbarer Nähe zu finden. Die erste und persönlichste Unterstützung ist immer deine Interessenvertretung. Zusätzlich gibt es ein breites und deutschlandweites Bündnis gegen Diskriminierung mit vielen Anlaufstellen – eine davon ist sicher in deiner Umgebung!
Sexuelle Belästigung
Ein anzüglicher Blick, eine unangebrachte Berührung, eine Bemerkung unter der Gürtellinie oder nackte Tatsachen an den Wänden – all das gilt als sexuelle Belästigung.
Die gesetzliche Definition sieht diese als gegeben, wenn „ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“
Unter „unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten“ fallen also sexuelle Handlungen oder die Aufforderung dazu, ebenso wie Berührungen oder Bemerkungen mit sexuellem Inhalt – auch per Message – oder das unerwünschte Zeigen und sichtbare Anbringen von pornographischen Darstellungen.
Raus aus der Opferrolle!
Häufig werden Frauen zur Zielscheibe sexueller Belästigung. Gerade sie schweigen oft, weil sie sich in der schwächeren Position gegenüber dem Team und Vorgesetzten fühlen – insbesondere als Auszubildende. Das ist allerdings falsch!
Hilfe finden Opfer als Erstes in einem Gespräch unter vier Augen mit dem Betriebsrat, einer Jugendauszubildendenvertretung oder Gleichstellungsbeauftragten. Mit gewerkschaftlicher Unterstützung können weitere Schritte eingeleitet werden. Wer alle Vorfälle dokumentiert (z. B. in einem Tagebuch), erhöht die eigenen Erfolgschancen.
Angriff ist die beste Verteidigung!
Klare Worte helfen, wenn jemand die körperliche Distanz nicht wahrt – dazu zählt zum Beispiel unnötiges Anfassen in einem Gespräch oder wenn sich jemand an der Werkbank zu nah an dich herandrängt. Geh zum Angriff über und tritt solchen Belästigungen mit einer klaren Ansage entgegen, zum Beispiel so:
"Das geht mir zu weit, lass das bleiben!"
"So kann ich nicht in Ruhe mit dir reden, geh bitte ein Stück zurück!"
Nicht nur für dich selbst, sondern auch zum Schutz des gesamten Teams ist es wichtig, dass du dich gegen jede Art von Belästigung wehrst und dir von deiner Interessenvertretung Unterstützung holst, damit solche Vorfälle nicht ungestraft bleiben.
Ausbildung wechseln oder abbrechen
Jedes Jahr werden 25 Prozent aller Ausbildungsverträge vorzeitig aufgelöst. Ein Ausbildungsabbruch mag dir aus verschiedensten Gründen manchmal als beste Lösung erscheinen. Vielleicht gefällt dir der ganze Beruf nicht mehr. Oder es herrscht innerhalb des Teams eine vergiftetes Betriebsklima. Oder du sollst immer nur den Hof kehren oder Kaffee kochen.
Manches klärt sich vielleicht in einem Gespräch mit deinen Vorgesetzten. Falls nicht, kannst du auch nur deinen aktuellen Betrieb „an den Nagel hängen“ – und nicht gleich die ganze Ausbildung. Wenn du den falschen Beruf erwischt hast, ist ebenfalls der Wechsel in eine passendere Ausbildung möglich. Aus welchem Grund auch immer du also über einen Abbruch nachdenkst – er sollte immer das letzte Mittel sein! Deine Interessenvertretung steht dir auch hierbei tatkräftig zur Seite!
Was tun bei einer Abmahnung?
Eine Abmahnung bedeutet, dass dein Ausbildungsbetrieb mit deiner Leistung oder deinem Verhalten unzufrieden ist. Ob und wann es im Anschluss tatsächlich zur Kündigung kommt, ist nicht exakt geregelt – als Faustregel gelten mindestens zwei Abmahnungen im Voraus.
Eine Abmahnung solltest du inhaltlich genau prüfen und am besten deinen Betriebsrat oder deine Gewerkschaft dazu kontaktieren. Bei unberechtigter Abmahnung kannst und solltest du mit einer schriftlichen Gegendarstellung reagieren!
Was tun bei einer Kündigung?
Fristlos kannst du nur in der Probezeit gekündigt werden oder wenn du dir wirklich einige heftige Fehltritte erlaubt hast, wie zum Beispiel viele unentschuldigte Fehltage. Achtung, wenn dir ein Aufhebungsvertrag vorlegt wird: Lass dich vor deiner Unterschrift unbedingt dazu beraten!