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Junge Menschen zusammen an einem Arbeitstisch

Mit Bildungsurlaub über den Tellerrand blicken – jetzt planen!

Bildung schafft Durchblick, beflügelt, schafft Selbstbewusstsein, vermittelt Strategien gegen Stress, fördert politische Beteiligung und Demokratie, sorgt für Aha-Erlebnisse, macht Spaß … kurz: Es gibt 1.000 gute Gründe, Seminare zu besuchen und über den eigenen Tellerrand zu gucken! Und weil das der Gesetzgeber in fast allen Bundesländern ebenfalls so sieht, haben auch die meisten Auszubildenden ein Recht auf Bildungsurlaub – zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch.

Inhaltlich muss die Weiterbildung nicht in direktem Zusammenhang mit der Ausbildung oder der beruflichen Tätigkeit stehen. Das Spektrum der möglichen Fortbildungen ist groß und reicht von Sprachkursen über politische Bildung und Gesundheitskurse bis hin zu Kursen, die der Persönlichkeitsbildung dienen.

In Deutschland gibt es Bildungsurlaub (BU) seit Mitte der 1970er-Jahre. Damals hatte sich die Bundesrepublik völkerrechtlich dazu verpflichtet, bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen. Da in Deutschland die Länder die Kulturhoheit besitzen, gibt es dazu jedoch keine einheitliche Regelung, sondern Bildungsurlaub ist Ländersache. Als erstes Bundesland führte Hamburg 1974 den Bildungsurlaub ein, nach der deutschen Wiedervereinigung haben auch die ostdeutschen Bundesländer – bis auf Sachsen – den Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung für die Beschäftigten festgeschrieben.

Während zu Beginn vor allem Arbeiterinnen und Arbeiter das Angebot genutzt haben, nehmen heute auch Angestellte den Bildungsurlaub wahr. Der Anteil der Beschäftigten, die sich bezahlt fortbilden, ist allerdings immer noch sehr gering. Zwar sind laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) 77 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Fortbildungen interessiert, aber nur ein bis zwei Prozent nehmen auch tatsächlich den ihnen zustehenden Bildungsurlaub.

So viel Bildungsurlaub steht dir zu
Wie viel Tage bezahlte Freistellung von der Arbeit den Auszubildenden (und Beschäftigten) zusteht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin zum Beispiel haben Auszubildende unter 25 Jahren zehn Tage pro Jahr die Möglichkeit, sich jenseits von Ausbildungsplan und Prüfungsordnung fortzubilden, Rheinland-Pfalz gewährt fünf Tage pro Ausbildungsjahr und Nordrhein-Westfalen fünf Tage während der gesamten Ausbildung. Wie viel Bildungsurlaub dir zusteht, erfährst du auf unserer Hauptseite. In Bayern und Sachsen gibt es leider noch keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf Bildungsurlaub. Manche Tarifverträge bieten aber Möglichkeiten, die du für dich nutzen kannst.

Seminare der ver.di Jugend
Wer seine eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten ausbauen möchte, die Welt verstehen und verändern, seine sozialen Kompetenzen erweitern oder einfach frische Impulse bekommen und neue Leute kennenlernen möchte, der ist mit einem Seminar der ver.di Jugend gut beraten. Denn ver.di hat nicht nur Angebote für Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVen), sondern auch zu Politik und Gesellschaft. Die Auswahl ist groß! Vermittelt werden Einblicke in die Konzeptarbeit und die Macht der Sprache, andere Seminare laden zu einer Reise nach „Utopia“ ein oder spüren Parallelen zwischen dem berühmten (fiktiven) Hogwarts-Schüler Harry Potter und aktuellen politischen Zusammenhängen nach. Gute Gründe also, den Bildungsurlaub jetzt zu planen und die bezahlte Freistellung nicht verfallen zu lassen!

So funktioniert's
Die Beantragung geht ganz einfach: Seminar aussuchen, Anmeldeformular, auf dem als Freistellungsgrundlage BU angegeben ist, ausfüllen und absenden. Wichtig ist dabei, dass der Anbieter staatlich anerkannt ist und die Seminare inhaltlich und formal genehmigt sind. Du allein entscheidest, welches Seminar du im Rahmen deines Bildungsurlaubs besuchen möchtest, darauf hat der Arbeitgeber keinen Einfluss. Ihn musst du allerdings rechtzeitig darüber informieren, spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn musst du dem Arbeitgeber das Formblatt zur Unterschrift vorlegen, dass dir die Bildungsstätte zugeschickt hat. Lehnt der Arbeitgeber nicht bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn aufgrund „zwingender betrieblicher Gründe“ seine Zustimmung ab, gilt dein Bildungsurlaub als genehmigt.

Sollte es doch mal Probleme oder Fragen geben, hilft dir deine JAV, der Betriebs- oder Personalrat weiter. Auch deine ver.di vor Ort unterstützt dich mit Rat und Tat.

Am Ende eines Seminars gibt es als Nachweis eine Teilnahmebestätigung. Diese muss direkt am ersten Arbeitstag an den Arbeitgeber weitergereicht werden. Mehr Informationen rund um Planung und Beantragung von Bildungsurlaub gibt es beim DGB-Bildungswerk.

Wer zahlt für den Bildungsurlaub?
Der Arbeitgeber zahlt deine Ausbildungsvergütung während der Bildungsfreistellung weiter. Die Kursgebühren, Kosten für Unterkunft und Anfahrt sowie die Ausgaben für Lehrmittel müssen die Teilnehmenden selber zahlen. Bei ver.di-Seminaren ist das meist anders. Als Mitglied darfst du in der Regel kostenfrei an allen Seminaren teilnehmen.

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