Ausbildungsvergütung
Je nach Beruf kann die Ausbildungsvergütung sehr unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich ist deine Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag geregelt, oft aber auch durch einen Tarifvertrag.
Die Gewerkschaftsjugend hat eine Mindestausbildungsvergütung erkämpft. Damit konnte für die dualen Ausbildungen, die unter das Berufsbildungsgesetz (BBIG) fallen, eine rote Linie gezogen werden. Es darf nicht weniger als die definierten Vergütungen gezahlt werden. In der Regel bekommen Auszubildende eine höhere Bezahlung, die Mindestausbildungsvergütung beschreibt nur – wie der Mindestlohn auch – die Grenze nach unten. Tarifverträge werden von den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband geschlossen und gelten für die Gewerkschaftsmitglieder und die Arbeitgeberseite. Also müssen nicht alle Auszubildenden die Vergütung mit der Arbeitgeberseite einzeln verhandeln, sondern die Regelungen des Tarifvertrags gelten automatisch für alle.
1. Ausbildungsjahr |
2. Jahr (+ 18% im Vergleich zum 1. Jahr) |
3. Jahr (+ 35% im Vergelich zum 1. Jahr) |
4. Jahr (+ 40% im Vergelich zum 1. Jahr) |
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im Jahr 2020 | 515 Euro | 608 Euro | 695 Euro | 721 Euro |
im Jahr 2021 | 550 Euro | 649 Euro | 743 Euro | 770 Euro |
im Jahr 2022 | 585 Euro | 690 Euro | 790 Euro | 819 Euro |
im Jahr 2023 | 620 Euro | 732 Euro | 837 Euro | 868 Euro |
Fälligkeit und Fortzahlung der Ausbildungsvergütung
Deine Ausbildungsvergütung muss dir monatlich gezahlt werden und spätestens am letzten Arbeitstag des laufenden Monats auf deinem Konto eingehen. Sie muss auch weitergezahlt werden, wenn du Urlaub hast oder krank bist. Dasselbe gilt, wenn die Ausbildung aus Gründen ausfällt, für die du nichts kannst und obwohl du bereitstehst. Außerdem in Zeiten, in denen du für die Berufsschule freigestellt bist, also:
- für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,
- an einem Berufsschultag pro Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten,
- in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen,
- für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind,
- an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
Bei unregelmäßigen oder fehlenden Gehaltszahlungen solltest du möglichst schnell Kontakt zu deiner Gewerkschaft aufnehmen!
Brutto und Netto?
Netto bezeichnet den Betrag, der dir nach dem Abzug von Steuern und sonstigen Abzügen auf dein Konto überwiesen wird. Brutto bezeichnet den Betrag, der dir vor den Abzügen gezahlt wird. Vom eigentlich verdienten Bruttobetrag bekommst du dann einen verringerten Anteil, nämlich den Nettobetrag ausgezahlt. Daher kann es sein, dass trotz gleich verdientem Bruttogehalt für verschiedene Beschäftigte oder Auszubildende ein anderer Nettobetrag auf dem Konto ankommt.
Abhängig von der Höhe deines vertraglich festgelegten Bruttogehalts und von deiner Lohnsteuerklasse (diese ist auf deiner Lohnsteuerkarte angegeben) wird eventuell auch Lohnsteuer fällig. Allerdings gibt es einen Steuerfreibetrag und unterhalb dieses Betrages musst du keine Lohnsteuer zahlen. Das trifft auf manche Auszubildende meist im ersten Ausbildungsjahr zu. Klingt alles überfordernd? Keine Panik! Als ver.di-Mitglied hast du das Rundum-sorglos-Paket! ver.di bietet allen Mitgliedern eine persönliche Lohnsteuerberatung an.
Antrag auf Ermäßigung
Solltest du lohnsteuerpflichtig sein, kannst du vor der ersten Abrechnung auf deiner elektronischen Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen, indem du bei deinem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellst.
Das lohnt sich beispielsweise bei besonders hohen Aufwendungen im Rahmen deiner Berufsausbildung (z. B. für Fahrtkosten). Dein zu versteuerndes Bruttogehalt wird dann um den eingetragenen Freibetrag gekürzt, so wird weniger oder gar keine Lohnsteuer abgezogen.
Sozialversicherung
Als Sozialabgaben werden alle Gelder zusammengefasst, die für Sozialversicherungen abgeführt werden müssen. Dazu gehören die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung.
Bis 325 Euro Bruttoverdienst pro Monat (z. B. bei einer Teilzeitausbildung) bezahlt dein Ausbildungsbetrieb die Sozialabgaben allein und es fällt auch keine Lohnsteuer für dich an. Wenn du monatlich mehr verdienst, teilt ihr euch die Sozialabgaben, d. h. jeder von euch bezahlt die Hälfte – das bedeutet für dich etwa 20 Prozent Abzug vom vertraglich festgelegten Bruttogehalt.
Weihnachts- und Urlaubsgeld
Auch Auszubildende oder dual Studierende haben keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Das Weihnachts- und Urlaubsgeld wird von den Gewerkschaften erkämpft! Möglicherweise gilt für deinen Beruf ein gewerkschaftlich abgeschlossener Tarifvertrag – als Gewerkschaftsmitglied hast du dann einen Rechtsanspruch, der dir diese Gehaltszugaben zusichert.
Solltest du zu diesen glücklichen Auszubildenden gehören, bekommst du zur vereinbarten Ausbildungsvergütung zusätzlich Weihnachtsgeld (Auszahlung normalerweise im November) oder Urlaubsgeld (Auszahlung normalerweise im Juni oder Juli) – manchmal sogar beides!
Überprüfe folgende Punkte, um deinen Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld herauszufinden:
- Überprüfe deinen Ausbildungsvertrag sorgfältig auf Angaben zu Weihnachts- und Urlaubsgeld oder entsprechend geltenden tarifvertraglichen Regelungen.
- Frag deine ver.di Jugend vor Ort nach einem Tarifvertrag, der für deine Branche abgeschlossen wurde und ob darin eine Regelung zu Weihnachts- und Urlaubsgeld enthalten ist.
- Du findest in beiden Fällen keine entsprechende Vereinbarung, dein Ausbildungsbetrieb hat aber in den letzten Jahren freiwillig gezahlt, ohne ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hinzuweisen? In diesem Fall ergibt sich ein Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld aus der sogenannten "betrieblichen Übung" – auch als „Gewohnheitsrecht“ bezeichnet.