Staatliche Hilfen
Hier erfährst du mehr zu den verschienen Optionen der staatlichen Unterstützung für Auszubildende.
Berufsausbildungsbeihilfe
Möglicherweise hast du Anspruch auf finanzielle Unterstützung in der Ausbildung – die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz BAB). Auch dual Studierende können sie beantragen. Die BAB wird individuell berechnet und ist von deiner persönlichen Lebenssituation abhängig. Der Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine der folgenden Voraussetzungen sollte auf dich zutreffen, damit dein Antrag bewilligt wird:
- Du nimmst an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil.
- Deine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung findet in einem anerkannten Ausbildungsberuf statt und dein Betrieb ist zu weit von deinen Eltern weg, um bei ihnen wohnen zu bleiben.
- Deine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung absolvierst du in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Außerdem bist du über 18 Jahre alt oder lebst mit deine*r Partner*in zusammen.
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Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Du lebst nicht mehr in der Wohnung deiner Eltern und hast mindestens ein Kind.
Es gibt auch folgende Ausschlusskriterien:
- Du absolvierst eine schulische Ausbildung.
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Du bekommst bereits Leistungen von einer anderen Behörde, die mit der BAB vergleichbar sind.
Ob oder wie viel Anspruch du auf BAB hast, lässt sich mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit herausfinden. Den Antrag auf BAB kannst du online bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Sollten deine Eltern bestimmte Auskünfte verweigern oder ein zu hohes Einkommen haben, wird dein Antrag auf BAB vielleicht abgelehnt – selbst wenn deine Eltern dir gar keinen Unterhalt zahlen. Deine ver.di Jugend unterstützt dich dabei, trotzdem BAB zu bekommen.
Kindergeld
Während deiner Ausbildung oder deines Studiums bekommen deine Eltern bis zu deinem 25. Geburtstag in der Regel weiterhin Kindergeld für dich. Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, müssen dir deine Eltern das Kindergeld weiterleiten, denn das Geld soll dich in deiner Ausbildung unterstützen. Im Ernstfall kannst du auch einfach bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen, dass dir dein Kindergeld direkt ausgezahlt wird. Weitere Informationen zum Kindergeld und dessen aktueller Höhe findest du hier auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Nebenjob und Meldepflicht
Falls du einen Nebenjob beginnen möchtest, musst du auf jeden Fall deinen Ausbildungsbetrieb darüber informieren. Ein Nebenjob darf dir allerdings nur dann verweigert werden, wenn er dich von der Ausübung deiner Ausbildung abhalten würde.
Beachte auch die Einkommensgrenzen für finanzielle Unterstützung vom Staat wie etwa Berufsausbildungsbeihilfen – selbstverständlich musst du auch bei der jeweils zuständigen Behörde jedes zusätzliche Einkommen melden.
Falls du in der Ausbildung eine oder verschiedene staatliche Hilfen beziehst und durch dein Zusatzeinkommen den jeweiligen Gesamtfreibetrag überschreitest, musst du evtl. Kürzungen deiner staatlichen Förderung akzeptieren. Um am Ende nicht mehr Arbeit und trotzdem weniger Geld in der Tasche zu haben, lohnt es sich, sehr genau nachzurechnen!
Genauso wichtig sind die Vorschriften im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz: Auch bei zwei Jobs darfst du die zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschreiten!
Wohngeld
Wohngeld darfst du erst beantragen, nachdem zuvor dein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe „dem Grunde nach“ abgelehnt wurde. Das passiert beispielsweise, wenn du bereits deine zweite Ausbildung machst oder dein Ausbildungsberuf nicht staatlich anerkannt ist. Ist das bei dir der Fall? Du bist außerdem volljährig und wohnst nicht mehr bei deinen Eltern? Dann hast du gute Chancen auf Wohngeld! Den entsprechenden Antrag stellst du bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde, in der sich deine Wohnung befindet.
Weitere Unterstützung
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Du hast Schwierigkeiten in der Schule, oder deinem erfolgreichen Ausbildungsabschluss stehen andere Hindernisse im Weg? Sogenannte ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) können dir die (Wieder-)Aufnahme, Fortsetzung und den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung ermöglichen. Dabei bekommst du ein- bis zweimal wöchentlich (mindestens drei Stunden bis maximal acht Stunden pro Woche) die persönliche Unterstützung, die du brauchst.
In kleinen Arbeitsgruppen oder im Einzelgespräch wiederholst und vertiefst du unter Anleitung der Lehrbeauftragten den Berufsschulstoff, bereitest dich auf Klassenarbeiten oder Prüfungen vor und besprichst deine Hausaufgaben. Und du kannst dich zu bestimmten Fragen beraten lassen.
In der Regel finden abH in der Freizeit statt oder in Ausnahmefällen über eine Freistellung in deiner Ausbildungs- bzw. Arbeitszeit. Für dich, den Betrieb oder die Dienststelle entstehen keine Kosten, die Maßnahme zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Sprich darüber am besten mit deinem Ausbildungsbetrieb, deiner JAV oder direkt mit den Sachbearbeitenden der Bundesagentur für Arbeit.
Assistierte Ausbildung
Wenn du Schwierigkeiten in der Berufsschule hast oder deine Deutschkenntnisse es dir manchmal schwer machen, deinen Lehrkräften und Vorgesetzten zu folgen, kannst du die assistierte Ausbildung nutzen. Hier bekommst du kostenlose Nachhilfe oder Sprachförderung. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Sprich darüber am besten mit deinem Ausbildungsbetrieb, deiner JAV oder direkt mit den Sachbearbeitenden der Bundesagentur für Arbeit.