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Gekündigt? Hier erfährst du, was zu tun ist!

Kündigung in der Ausbildung?!

Dir droht die Kündigung in deiner Ausbildung? Wenn deine Probezeit schon vorbei ist, müssen wirklich gewichtige Gründe angeführt werden, damit eine Kündigung wirksam ist! In der Probezeit kann dir allerdings sogar ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

Was bedeutet eine Kündigung in der Probezeit?

Die Probezeit ist eine im Ausbildungsvertrag festgeschriebene Zeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten. Wenn du ausgelernt hast und in einem festen Arbeitsverhältnis bist, ist eine Probezeit von bis zu sechs Monaten möglich.

Während der Probezeit kann dir jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Du kannst allerdings auch selbst kündigen, wenn dir z.B. die Tätigkeit nicht gefällt. Falls du während der Probezeit deine Ausbildung kündigen willst, lass dich vorher unbedingt von deiner JAV, vom Betriebs- oder Personalrat beraten, damit du keine Chancen oder gar Geld verschenkst!

Was passiert, wenn ich nach der Probezeit gekündigt werde?

Wenn eine Kündigung ansteht oder dir bereits gekündigt wurde (das ist nur schriftlich möglich), wende dich sofort an deine JAV, den Betriebs- oder Personalrat – warte damit nicht zu lange, damit du keine Frist verpasst! Als ver.di Mitglied bekommst du kostenlosen Rechtsschutz. So kannst du ohne Risiko dein Recht, zum Beispiel die Rücknahme der Kündigung, vor Gericht einklagen.

In jedem Fall ist es wichtig, schnell aktiv zu werden! Also steck den Kopf nicht in den Sand und melde dich ganz schnell bei deiner Gewerkschaft.

Wenn du selbst deinen Ausbildungsvertrag nach der Probezeit kündigen willst, kannst du das mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen tun. Du kannst auch aus einem wichtigen Grund oder wegen Berufsaufgabe ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Bei Kündigungen gibt es einige Dinge zu beachten, wie z.B. die Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit oder Schadenersatzanspruch von deinem Ausbildungsbetrieb / deiner Dienststelle. Sprich auch hier noch mal mit deiner JAV und deinem Betriebs- oder Personalrat oder lass dich persönlich von deiner ver.di Jugend vor Ort beraten.

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