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Junge, erschöpfte Frau legt ihren Kopf auf dem Notebook vor sich ab.

Überstunden bis zum Umfallen?!

Du ackerst den ganzen Tag und dann fragt dich die Chefin auch noch, ob du ein, zwei Stündchen länger bleiben könntest? Für viele Azubis ist das leider komplett normal. Dabei dürfen Überstunden in der Ausbildung nur die Ausnahme sein. Wann Überstunden legitim sind und wie du dich gegen nicht rechtmäßige Überstunden wehren kannst, erfährst du hier.

“Du kannst jetzt noch nicht Feierabend machen!”

Viele Azubis werden unter Druck gesetzt, länger zu arbeiten als im Ausbildungsvertrag vorgesehen. Was sich für viele ganz normal anfühlt, sollte so nicht sein. Denn wofür du eigentlich während deiner Ausbildung da bist, ist deine Ausbildung selbst! Du bist für den Zweck beschäftigt, einen Beruf zu erlernen. Deine wöchentliche Ausbildungszeit soll genau mit diesem Ziel verwendet werden und ausreichen. Dementsprechend kann deine Chefin nicht von dir verlangen, Überstunden zu leisten.

Wann Überstunden ausnahmsweise klargehen

Will die Geschäftsleitung trotzdem, dass du Überstunden machst, braucht sie die Zustimmung des Personal- bzw. Betriebsrats. Diese sollten überprüfen, dass deine Überstunden auch deinem Ausbildungszweck dienen. Konkret heißt das, dass du während deinen Überstunden etwas lernst und eine Ausbildungskraft anwesend ist. Dabei ist ganz wichtig: Niemand kann dich zu Überstunden zwingen – deine Zustimmung ist freiwillig. Außerdem muss sichergestellt werden, dass du für deine Überstunden einen Freizeitausgleich bekommst oder dafür ausbezahlt wirst – du bist keine kostenlose Arbeitskraft!

Auch freiwillige Überstunden haben ein Limit

Entscheidest du dich freiwillig dafür, Überstunden zu erbringen, musst du Folgendes beachten:

  • Bist du unter 18, darfst du täglich höchstens acht Stunden und wöchentlich maximal 40 Stunden arbeiten. An einzelnen Tagen sind auch bis zu 8,5 Stunden erlaubt, aber nur, wenn du dafür an einem anderen Tag in der Woche entsprechend weniger arbeitest. Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Ab einem Alter von 18 Jahren beträgt deine tägliche Ausbildungszeit ebenso höchstens acht Stunden. Diese darf maximal auf zehn Stunden erhöht werden, aber nur, wenn sie innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht über acht Stunden steigt. Lässt dich deine Chefin länger als zehn Stunden arbeiten, verstößt sie gegen das Arbeitszeitgesetz.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz sind Gesetze, die dich davor schützen, zu viel zu arbeiten. Diese können nur in absoluten Notfällen übergangen werden, zum Beispiel wenn dein Betrieb durch eine Überschwemmung unter Wasser steht. Aber ganz wichtig: Personalmangel in deinem Betrieb ist kein Notfall und deswegen auch kein legitimer Grund für Überstunden in der Ausbildung!

Berufsschulzeit ist Arbeitszeit

Oft gibt es auch Chaos bei der Frage, wie deine Berufsschulstunden auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Hier gibt es aber gute Neuigkeiten! Mit der Erneuerung des Berufsbildungsgesetzes 2020, das von den Gewerkschaftsjugenden erkämpft wurde, gelten endlich klarere Regeln.

Einmal pro Woche wird ein Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden hat, als acht Stunden Arbeitszeit angerechnet. An diesem Tag musst du nicht mehr arbeiten, denn er gilt als vollständiger Ausbildungstag. Bist du in derselben Woche noch ein zweites Mal an der Schule, bekommst du an diesem Tag die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen als Arbeitszeit angerechnet. Hast du eine Blockwoche Berufsschule, die mindestens 25 Stunden auf fünf Tage verteilt ist, werden 40 Stunden als Arbeitszeit angerechnet. In dieser Woche darfst du in der Regel nicht mehr arbeiten.

Die Wege zur Berufsschule bzw. zum Betrieb sind allerdings Privatsache und können nicht auf deine Ausbildungszeit angerechnet werden. Außer, du musst nach der Schule noch in den Betrieb, diese Wegzeit kannst du dann auf deine Ausbildungszeit anrechnen.

Was du jetzt machen kannst

Du siehst vor lauter Überstunden dein Ausbildungsziel nicht mehr? Du hast das Gefühl, du leistest Überstunden, die dich in deiner Ausbildung nicht weiterbringen? Dann such das Gespräch mit deinen Ausbilder*innen. Wissen zu wollen, inwiefern die Überstunden deiner Ausbildung dienen, ist vollkommen okay! Das zeigt, dir ist deine Ausbildung wichtig.

Sollte sich durch Gespräche nicht viel ändern, dann wende dich an deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Oft ist man mit dem eigenen Problem nicht allein und gemeinsam ist es viel leichter, für die eigenen Rechte einzustehen und die Ausbildungsqualität zu verbessern! Bei euch gibt es noch keine JAV? Dann melde dich doch bei deiner lokalen ver.di Jugend, auch wir unterstützen dich gerne!

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