Zum Inhalt springen

Zum Arzt oder zur Ärztin während der Ausbildungszeit?

Das Knie schmerzt, der Backenzahn tut weh oder die nächste Vorsorgeuntersuchung steht auf dem Plan. Wer Vollzeit arbeitet, hat es oft nicht leicht, einen Arzttermin während der Freizeit zu ergattern. Grundsätzlich nämlich sind Arzttermine Privatsache. Welche Ausnahmen gibt es? Und was haben Tarifverträge mit euren Arztterminen zu tun?

Arzttermine sollten prinzipiell außerhalb der Ausbildungs- oder Arbeitszeit stattfinden. Sie gelten grundsätzlich als Privatsache. Bedeutet: Anspruch auf bezahlte Freistellung haben Auszubildende und Beschäftigte nicht, wenn sie während ihrer Ausbildungs- oder Arbeitszeit zum Arzt gehen, um ihre Beschwerden abzuklären oder behandeln zu lassen.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Wer während der Arbeit akut erkrankt, zum Beispiel, weil plötzlich heftiges Fieber auftritt, Zahn oder Glieder schmerzen, darf auch während der Arbeitszeit die Arztpraxis aufsuchen. Dann nämlich besteht ein sogenannter medizinischer Notfall. Auch wenn alle Sprechstunden des Arztes in die Arbeitszeit fallen, es keine anderen freien Termine gibt oder spezielle Untersuchungen nur zu bestimmten Zeiten angeboten werden – zum Beispiel Blutuntersuchungen in nüchternem Zustand oder Computertomografien –, sind Ausnahmen möglich.

In solchen Fällen haben Beschäftigte nicht nur das Recht auf Freistellung, sondern ihre Arbeitgeber müssen ihnen auch für diese Zeit die Ausbildungsvergütung oder das Entgelt weiterzahlen. Und zwar nicht nur für die Zeit des Arztbesuches, sondern auch für die Warte- und Wegezeiten. Das ist in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) so festgelegt.

Vorsorgeuntersuchungen oder quartalsweise fällige Routineuntersuchungen fallen allerdings nicht unter die Ausnahmen, sie sind keine medizinischen Notfälle.

Häufig kommt es zu Streitfällen, wann Paragraf 616 BGB gilt und wie er interpretiert werden kann.  In diesen Fällen ist es gut, wenn auch die geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen dazu konkrete Regelungen enthalten, ob und wann Ausfallzeiten für Arzttermine gutgeschrieben werden. Im Zweifel solltet ihr euch unbedingt an euren Betriebs- oder Personalrat oder die JAV wenden, um zu erfahren, ob der für euch geltende Tarifvertrag oder eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung dazu Richtlinien enthält.

 

Habt ihr Fragen dazu, wie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen oder Tarifverträge entstehen? Meldet euch bei euren Jugendsekretär*innen vor Ort und besucht vielleicht ein spannendes Seminar zum Thema.

Drucken
Schliesse Suche

Was suchst du?