Bild: pexels.com, Mikhail Nilov
Mobile Ausbildung? Nur ergänzend!
Arbeiten und Lernen am eigenen Schriebtisch zu Hause, auf dem Sofa, in der Küche oder mit dem Laptop im Bett – seit Ausbruch der Coronapandemie haben Homeoffice und Homeschooling immer stärker um sich gegriffen. Und auch im Ausbildungsbereich hat sich seither einiges getan: Mobile Ausbildung ist auf dem Vormarsch – und verändert die duale Berufsausbildung.
Damit mobile Ausbildung gelingt und Frust vermieden wird, sind eine ganze Reihe von Voraussetzungen zu schaffen. Geklärt werden muss zum Beispiel, welche Inhalte sich überhaupt für mobile Ausbildung eignen oder wie die Auszubildenden mit ihren Ausbilder*innen in regelmäßigem Austausch stehen können. Wenn ihr Fragen zur mobilen Ausbildung habt, es nicht rundläuft, ihr eure Ausbilder*innen nicht erreicht oder nicht das entsprechende Equipment zur Verfügung habt, solltet ihr unbedingt auf eure Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zugehen und sie mit ins Boot holen. Denn eure JAV achtet in Zusammenarbeit mit dem Betriebs- oder Personalrat darauf, dass die Ausbildungsqualität auf einem hohen Niveau ist. Unter neuen Lehr- und Lernmethoden, wie es die mobile Ausbildung zweifelsohne noch ist, darf die Qualität nicht leiden.
Ein Anspruch oder eine Pflicht zum mobilen Ausbilden gibt es nicht. Und mobiles Ausbilden ist nur eine Ergänzung der betrieblichen Ausbildung in Präsenz. Damit die Qualität dabei nicht auf der Strecke bleibt, hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) eine Empfehlung zum „planmäßigen Ausbilden und Lernen“ formuliert. Diese Empfehlung ist rechtlich nicht bindend, kann jedoch als Orientierung für Betriebe und Gesetzgeber dienen. Der Hautpausschuss ist nich tnur Organ des BiBB, sondern berät auch die Bundesregierung in gesetzlichen Fragen der beruflichen Bildung. Auch ver.di ist im Hautpausschuss vertreten und vertritt auf der "Arbeitsnehmerbank" die Interessen der Arbeitsnehmer*innen, Auszubildenden und dual Studierenden.
Was ist mobiles Ausbilden?
„Mobiles Ausbilden und Lernen ist lernortunabhängiges und lernortübergreifendes Bearbeiten von betrieblichen Aufgaben zum Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit. Dazu gehören selbstgesteuertes und selbstverantwortetes Lernen im Kontext einer strukturierten Ausbildung durch Nutzung digitaler Lern- und Kommunikationsmittel und Informationstechnik sowie Lernen in virtuellen Lernräumen, in denen die gemeinsame Vermittlung von Ausbildungsinhalten stattfindet. In der Regel findet mobiles Ausbilden und Lernen ohne die gleichzeitige physische Anwesenheit der Auszubildenden und des Ausbildungspersonals an einem gemeinsamen Ort statt.“
So definiert es der Hauptausschuss des BIBB. Bedeutet: Auszubildende bearbeiten außerhalb ihres Betriebs oder ihrer Dienststelle Aufgaben, die nicht ihre Präsenz im Betrieb erfordern – allein oder auch gemeinsam mit anderen in virtuellen Räumen.
Ausbildungsziele haben oberste Priorität
In erster Linie soll die Berufsausbildung jedoch weiterhin in Präsenz stattfinden. Damit aber auch mit mobiler Ausbildung die Ausbildungsziele erreicht werden und die Auszubildenden einen Benefit aus dieser ergänzenden Lernform ziehen, müssen auch die Voraussetzungen stimmen. Das bedeutet, dass zum Beispiel das Ausbildungspersonal für diese Form der Ausbildung entsprechend qualifiziert werden muss. Außerdem sollte mobiles Ausbilden nach einem methodisch-didaktischen Konzept für den Einsatz digitaler Medien und Technologien folgen.
Regeln und rechtlicher Rahmen gelten auch in mobiler Ausbildung
Zwar ist mobiles Ausbilden weitgehend losgelöst von Raum und Zeit, aber ohne verbindliche Regeln funktioniert das nicht. Auch für diese ergänzende Form von Ausbildung gelten rechtliche Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen, die insbesondere das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorgibt. Darauf weist das BBIB in seiner Empfehlung ausdrücklich hin.
Wichtig ist, dass
- Auszubildende und Ausbildungsbetriebe ihre Pflichten einhalten, die § 13 (Auszubildende) und § 14 (Ausbildungsbetriebe) festschreiben.
- der Betrieb die erforderliche Soft- und Hardware (§ 14 Abs. 1 Nummer 3 BBiG) den Auszubildenden und dem Ausbildungspersonal zur Verfügung stellt. Die technische Infrastruktur liegt im Verantwortungsbereich des Betriebs.
- gesetzliche und betriebliche Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit bekannt sind und eingehalten werden.
- auch in mobiler Ausbildung das Mitbestimmungsrecht nach den §§ 87, 98 des Betriebsverfassungsgesetzes und den entsprechenden Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder beachtet wird.
- die Grundsätze für eine Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals nach §§ 27, 28 BBiG beachtet werden.
Ausbildungspersonal kommt eine Schlüsselrolle zu
Auf das Ausbildungspersonal kommt mit der Entscheidung für mobiles Ausbilden eine besondere Verantwortung zu. Die Ausbilder*innen planen zum Beispiel vorab, welche Ausbildungsinhalte sich überhaupt dafür eignen und mit welchen Methoden sie umgesetzt werden können. Dabei fordert mobiles Arbeit von den Ausbilder*innen Flexibilität, damit Planungen schnell und individuell auf die Lernsituation und Bedürfnisse der Auszubildenden angepasst werden können und sie gegebenenfalls auch für Rückfragen der Auszubildenden erreichbar sind.
Zwischen Ausbildungspersonal und Auszubildenden muss es klare Absprachen zur Erreichbarkeit über festgelegte Kommunikationswege geben, zum Beispiel per E-Mail, Chat, Telefon oder Videokonferenzen. Dazu sollten auch während der Zeit des mobilen Ausbildens regelmäßige persönliche Gespräche zwischen Auszubildenden und Ausbilder*innen stattfinden.
Das war's?
Noch gibt es nicht auf alle Fragen zur mobilen Ausbildung eine Antwort. Die Empfehlung des BiBB Hauptausschuss ist ein erster Schritt für mehr Klarheit beim Thema. Auch die ver.di Jugend befasst sich mit mobiler Ausbildung und hat bereits eine erste Position auf der Bundesjugenkonferenz 2023 dazu beschlossen (Leitantrag: Digitalisierung in der Ausbildung und Prüfung). Wichtig wird es sein in den kommenden Jahren immer wieder aufkommende Probleme anzusprechen und zusammen mit der ver.di Jugend, euren JAVen, Betriebs- und Personalräten vor Ort, mobile Ausbildung so zu gestalten, dass sie zum Mehrwert und nicht zur Last wird.
Fragen, Probleme? Hier gibt’s Hilfe!
Bei allen Fragen, die sich rund um das Thema mobiles Ausbilden ergeben, ist eure JAV erster Ansprechpartner für euch. Oder ihr wendet euch an eure ver.di Jugend vor Ort.